Unternehmens-FAQ
Onboarding & Setup
Abschnitt betitelt „Onboarding & Setup“Können wir eine vorhandene Kapitaltabelle auf Ihre Plattform migrieren oder müssen wir bei Null anfangen?
Ja — Sie können Ihre vorhandene Kapitaltabelle auf unsere Plattform importieren.
Unternehmen müssen nicht bei Null anfangen. Vorhandene Aktionäre und ihre Beteiligungen können auf die Plattform migriert werden, sodass das Unternehmen seine aktuelle Aktienstruktur in ein digitales und Blockchain-basiertes Register umwandeln kann.
Während des Onboarding-Prozesses wird die vorhandene Kapitaltabelle importiert und überprüft. Sobald die Struktur eingerichtet ist, können traditionelle Aktien von Aktionären selbst tokenisiert werden.
Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre aktuelle Aktionärsbasis und Kapitaltabelle digitalisieren können, ohne ihre bestehende Eigentumsstruktur zu ändern, und gleichzeitig von der Blockchain-basierten Aktienverwaltung profitieren, wie z. B. effizientere Verwaltung und leichtere Aktienübertragungen.
Bieten Sie dedizierte Onboarding-Unterstützung oder einen Beziehungsmanager an?
Ja. Obwohl unser Team relativ klein ist, sind wir sehr engagiert, die bestmögliche Unterstützung während des gesamten Prozesses zu bieten.
Von Anfang an des Onboardings arbeitet unser Team eng mit Ihnen zusammen, um Sie durch jeden Schritt zu führen — von der Einrichtung Ihrer Unternehmensstruktur auf der Plattform über den Import Ihrer Kapitaltabelle bis zur Vorbereitung der Tokenisierung Ihrer Aktien. Unser Ziel ist es, den Prozess so reibungslos und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Auch nach Abschluss des Onboardings sind wir verfügbar, um Sie bei Fragen, Aktualisierungen oder weiteren Entwicklungen zu unterstützen. Unser Ziel ist es, langfristige Beziehungen zu den Unternehmen aufzubauen, mit denen wir zusammenarbeiten, und sicherzustellen, dass Sie sich unterstützt fühlen, während Sie Ihre Aktionärsbasis verwalten und erweitern.
Kann ich eine GmbH tokenisieren?
Nein — die Übertragbarkeit von Anteilen einer GmbH ist gesetzlich beschränkt. Wenn Sie eine bestehende GmbH tokenisieren möchten, müssen Sie diese zunächst in eine Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft / société anonyme) umwandeln.
Ich habe noch kein Unternehmen. Was ist mein erster Schritt?
Sie müssen zunächst ein Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft / société anonyme) gründen. Die Mindestkapitaleinlage beträgt CHF 100.000 und muss vollständig eingezahlt sein. Die Einzahlung kann in bar oder durch Sacheinlage erfolgen (einschließlich Kryptowährung).
Investitionen & Handel
Abschnitt betitelt „Investitionen & Handel“Wie viele Aktien kann ich verkaufen?
Die durch Direct Investment verkauften Aktien sind immer Eigenaktien, die direkt von Ihrem Unternehmen gehalten werden. Da Unternehmen maximal 10% ihrer eigenen Aktien zu jedem Zeitpunkt halten können, können Sie maximal 10% auf einmal verkaufen.
Es ist jedoch möglich, mehr als 10% in Reihen zu verkaufen — zum Beispiel 10% verkaufen und sobald diese ausverkauft sind, weitere 10% anbieten.
Gibt es eine Gesamtgrenze für die Mittelbeschaffung?
Sie können bis zu CHF 8 Millionen pro Kalenderjahr ohne Prospekt in der Schweiz aufbringen.
Recht & Regulierung
Abschnitt betitelt „Recht & Regulierung“Sind auf Ihrer Plattform ausgegebene tokenisierte Aktien rechtlich bindend und nach Schweizer Recht durchsetzbar?
Ja — auf unserer Plattform ausgegebene tokenisierte Aktien sind rechtlich bindend und nach Schweizer Recht durchsetzbar, sofern sie als Ledger-basierte Wertpapiere (Registerwertrechte) gemäß dem Schweizer DLT-Gesetz strukturiert sind.
Die auf der Plattform ausgegebenen Token stellen echte, rechtlich anerkannte Aktien in Ihrem Unternehmen dar. Aktionäre, die diese Token halten, haben die gleichen Rechte und Schutzmechanismen wie diejenigen, die traditionelle Aktien halten, einschließlich:
- Stimmrechte
- Dividendenrechte
- Eigentumsrechte
Kurz gesagt: Der Blockchain-basierte Token ist nicht nur eine technische Darstellung — er trägt das volle rechtliche Gewicht einer in der Schweiz registrierten Aktie.
Können wir einschränken, wer unsere Aktien kaufen kann (z. B. nur akkreditierte Investoren, nur Schweizer Einwohner)?
Ja — Aktienverkäufe können mit unserer Allowlisting-Funktion auf vorab genehmigte Investoren beschränkt werden. Dies ermöglicht es Ihnen, die Teilnahme auf bestimmte Gruppen wie akkreditierte Investoren oder Schweizer Einwohner zu begrenzen und so vollständige Kontrolle darüber zu haben, wer Ihre Aktien erwerben kann.
Zusätzlich kann Ihre Investor Page auf privaten Modus eingestellt werden, sodass nur eingeladene oder genehmigte Parteien darauf zugreifen können.
Was ist die Token-Holder-Vereinbarung?
Jeder Investor in der Crowdsale sowie jeder bestehende Aktionär Ihres Unternehmens stimmt einer Token-Holder-Vereinbarung (Token SHA) zu, wenn er Ihre Aktien über Direct Investment kauft. Diese Vereinbarung sichert das Drag-Along-Recht.
Was ist „Drag-Along"?
Drag-Along ist eine Klausel, die häufig in einer Aktionärsvereinbarung zu finden ist. Sie stellt sicher, dass wenn die Mehrheitsaktionäre das Unternehmen verkaufen möchten (ein „Exit”), sie die Minderheitsaktionäre mitziehen können — das heißt, sie können von Minderheitsaktionären verlangen, ihre Aktien unter denselben Bedingungen zu verkaufen.
Dies ist entscheidend wichtig, da ein strategischer Käufer typischerweise 100% eines Unternehmens erwerben möchte, nicht 99,99%.
Was sind die rechtlichen Anforderungen nach der Tokenisierung und dem Primäraugebot?
Ihre Investoren werden nach der Tokenisierung zu rechtlichen Aktionären Ihres Unternehmens. Dies bedeutet, dass Sie eine ordnungsgemäße Aktionärsverwaltung gewährleisten müssen.
Aktionärsregister
Jeder Aktionär von tokenisierten Aktien muss sich bei Ihrem Unternehmen registrieren, um in das Aktionärsregister eingetragen zu werden. Aktionariat bietet ein digitales Dashboard zur effizienten Verwaltung.
Aktionärsversammlungen
In den meisten Fällen können Sie keine universellen Aktionärsversammlungen mehr abhalten. Stattdessen müssen Sie die formalen gesetzlichen Einladungsverfahren befolgen — einschließlich schriftlicher Mitteilung mit einer Frist von 20 Tagen und einer veröffentlichten Liste der Tagesordnungspunkte.
Sie können jedoch eine Klausel in der Token SHA aufnehmen, die es Token-Inhabern ermöglicht, einen Vertreter zu wählen, der sie vertritt, was den Prozess erheblich beschleunigen kann.
Dividenden
Jeder Aktionär hat das gesetzliche Recht, Dividenden pro rata zu erhalten. Wenn Sie nach der Tokenisierung Dividenden ausschütten, müssen Sie sicherstellen, dass Aktionäre von tokenisierten Aktien ihren entsprechenden Anteil erhalten.
Bezugsrecht
Jeder Aktionär hat das gesetzliche Recht, neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung zu zeichnen. Wenn Sie nach der Tokenisierung zusätzliches Kapital aufbringen möchten, müssen Sie bestehenden Aktionären von tokenisierten Aktien zunächst die Möglichkeit geben, die neuen Aktien zu zeichnen.