Rechtlicher Hintergrund
Schweizer DLT-Gesetz
Abschnitt betitelt „Schweizer DLT-Gesetz“Die Schweiz führte 2021 das Bundesgesetz über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT-Gesetz) ein. Diese Gesetzgebung erkennt ledgergestützte Wertpapiere an — digitale Vermögenswerte, die in einer Blockchain registriert sind und das gleiche rechtliche Gewicht wie traditionelle Wertpapiere haben.
Im Rahmen dieses Gesetzes können Unternehmensanteile mit voller rechtlicher Gültigkeit in einem verteilten Ledger ausgegeben, übertragen und verwaltet werden. Das bedeutet, dass tokenisierte Anteile nicht einfach nur digitale Darstellungen sind — sie sind die tatsächlichen rechtlichen Wertpapiere.
Was das für Unternehmen bedeutet
Abschnitt betitelt „Was das für Unternehmen bedeutet“Die Tokenisierung von Anteilen gemäß Schweizer DLT-Gesetz bietet:
- Rechtssicherheit — Tokenisierte Anteile werden als ledgergestützte Wertpapiere gemäß Schweizer Bundesrecht anerkannt. Eigentumsübertragungen in der Blockchain sind rechtlich verbindlich.
- Vereinfachte Übertragungen — Anteilsübertragungen finden in der Blockchain statt, ohne dass papiergestützte Prozesse, Beglaubigungen oder manuelle Registeraktualisierungen erforderlich sind.
- Eingebaute Compliance — Compliance-Regeln wie Übertragungsbeschränkungen und Allowlisting sind direkt in den Smart Contracts eingebettet und stellen sicher, dass regulatorische Anforderungen automatisch durchgesetzt werden.
- Transparente Eigentümerschaft — Die Blockchain dient als überprüfbares, manipulationssicheres Protokoll aller Anteilseigenschaft und Übertragungen.
Rechtliche Anforderungen
Abschnitt betitelt „Rechtliche Anforderungen“Um Anteile zu tokenisieren, muss ein Unternehmen folgende Vorkehrungen treffen:
Aktualisierte Satzung
Abschnitt betitelt „Aktualisierte Satzung“Die Satzung des Unternehmens muss angepasst werden, um tokenisierte Anteile als ledgergestützte Wertpapiere anzuerkennen. Dies geschieht in der Regel an einer Generalversammlung und wird im Handelsregister eingetragen.
Investorenvereinbarungen
Abschnitt betitelt „Investorenvereinbarungen“Mehrere Vereinbarungen regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen, seinen Anteilseignern und den tokenisierten Anteilen:
- Registrierungsvereinbarung — Regelt die Registrierung von Anteilen in der Blockchain und die Nutzung der Aktionariat-Plattform.
- Token Holder Agreement — Definiert die Rechte und Pflichten der Token-Inhaber, einschließlich der Darstellung von Anteilen in der Blockchain.
- Anteilseignervereinbarung (SHA) — Enthält standardmäßige Bestimmungen für Anteilseigner wie Drag-along- und Tag-along-Klauseln, angepasst für die Durchsetzung in der Blockchain.
Rechtspartner
Abschnitt betitelt „Rechtspartner“Aktionariat arbeitet mit LEXR, einer Schweizer Kanzlei, die auf digitale Vermögenswerte und Blockchain spezialisiert ist, zusammen, um sicherzustellen, dass alle Rechtsdokumente und Prozesse die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Teilweise Tokenisierung
Abschnitt betitelt „Teilweise Tokenisierung“Unternehmen sind nicht verpflichtet, alle ihre Anteile auf einmal zu tokenisieren. Es ist möglich, eine Mischung aus traditionellen (papierbasierten) und tokenisierten Anteilen zu führen. Dies ermöglicht es Unternehmen:
- Mit einem kleinen Anteil an Anteilen zu beginnen und im Laufe der Zeit zu erweitern
- Bestehende Anteilseigner in traditionellen Registern zu halten, während neue Investoren mit tokenisierten Anteilen an Bord genommen werden
- Spezifische Anteilsklassen zu tokenisieren, während andere unverändert bleiben
Bestehende Anteilseigner können sich jederzeit durch die Aktionariat App zur Tokenisierung anmelden, indem sie ihre traditionellen Anteile in tokenisierte umwandeln.